Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26822
LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97 (https://dejure.org/1999,26822)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.1999 - 3 Sa 101/97 (https://dejure.org/1999,26822)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 3 Sa 101/97 (https://dejure.org/1999,26822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,26822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - EzA § 1 TVG Auslegung, zu II 1a der Gründe, m.w.N.).

    (vgl. hierzu z. B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 28, zu II 1 a) bb) der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Ablösende Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz , gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen ( BAG, Urteil vom 24.04.1990 - 3 AZR 259/88 - EzA Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgung, unter III 1 der Gründe m.w.Nachw.).

    Sie konnten wegen der einem Generationenvertrag innewohnenden Sachgerechtigkeit nicht davon ausgehen, daß die Regelung der Gesamtversorgung auf Dauer unverändert bleiben würde (BAG, Urteil vom 24.04.1990, a.a.O., unter III 3 b) der Gründe).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Das Vertrauen auf den Fortbestand und die Rechtssicherheit setzen der Rückwirkung von Gesetzen und Tarifverträgen allerdings Grenzen (vgl. BVerfGE 13, 261, 271 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] ; 15, 213, 224).

    Eine unechte Rückwirkung eines Tarifvertrages, um eine solche geht es vorliegend, ist jedenfalls dann möglich, wenn die Normadressaten noch mit einer Änderung der Rechtsposition rechnen mußten (vgl. BVerfGE 8, 274, 304; 13, 261, 272; 19, 187, 196).

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann insbesondere auch das Recht des Arbeitnehmers, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen Unwirksamkeit einer Befristung geltend zu machen, nicht nur materiellrechtlich, sondern sogar prozeßrechtlich verwirkt werden mit der Folge, daß der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht mehr klageweise geltend gemacht werden kann ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07. März 1980 - 7 AZR 177/78 EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 17).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75

    Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Demgegenüber ist darauf Bedacht zu nehmen, daß das Bundesarbeitsgericht bei seiner Auslegung des Begriffs Einstellung in § 99 BetrVG in dem dargelegten Sinn, daß eine Weiterbeschäftigung im Anschluß an ein befristetes Arbeitsverhältnis als eine (neue) Einstellung im Sinne dieser Bestimmung zu bestehen ist, ausdrücklich auf Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG abstellt und in seinem Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - (EzA § 99 BetrVG Nr. 21), mit dem die entsprechende Auslegung des § 99 BetrVG vom Bundesarbeitsgericht, soweit dies ersichtlich ist, erstmals vertreten worden ist, ausdrücklich einschränkend formuliert hat, daß die Beschäftigung über die vereinbarte Befristung hinaus betriebsverfassungsrechtlichen Sinn und Zweck der Vorschrift des § 99 BetrVG einer Neueinstellung "gleichsteht".
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Eine unechte Rückwirkung eines Tarifvertrages, um eine solche geht es vorliegend, ist jedenfalls dann möglich, wenn die Normadressaten noch mit einer Änderung der Rechtsposition rechnen mußten (vgl. BVerfGE 8, 274, 304; 13, 261, 272; 19, 187, 196).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Eine echte Rückwirkung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann nicht vor, wenn Rechtsnormen nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f. [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 14, 288 ff., 297).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Eine echte Rückwirkung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann nicht vor, wenn Rechtsnormen nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f. [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 14, 288 ff., 297).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Eine unechte Rückwirkung eines Tarifvertrages, um eine solche geht es vorliegend, ist jedenfalls dann möglich, wenn die Normadressaten noch mit einer Änderung der Rechtsposition rechnen mußten (vgl. BVerfGE 8, 274, 304; 13, 261, 272; 19, 187, 196).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 44/90

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft-Nachversicherung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
    Die Erteilung einer Versorgungszusage, in der auf die in dem entsprechenden Zeitpunkt geltende tarifliche Versorgungsvereinbarung Bezug genommen wird oder der diese beigefügt ist, kann deshalb nach Treu und Glauben nur dann als konstitutive und statische Vereinbarung der tariflichen Versorgungsvereinbarung in der entsprechenden Fassung und damit zugleich als Abänderung der dynamischen Verweisung im Arbeitsvertrag auf die jeweils gültige Versorgungsvereinbarung verstanden werden, wenn ein entsprechender Regelungswille in der Versorgungszusage ausdrücklich formuliert ist (ebenso Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 44/90 - EzA Nr. 6 zu § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; Urteil der erkennenden Kammer vom 29. November 1991 - 3 Sa 87/89 - n.v.; LAG Hamburg, Urteil vom 30. Dezember 1998 - 8 Sa 78/98 - n.v.).
  • LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01

    Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche;

    Der Kläger hat hierzu auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 1999 - 3 Sa 101/97 - verwiesen.
  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 1999 - 3 Sa 101/97 - und gegen dessen Ergänzungsurteil vom 27. August 1999 - 3 Sa 101/97 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 21.09.1999 - 1 Sa 50/98

    Abbau der Betriebsrente wegen Überschreitens des Nettovergleichseinkommens;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht